
V Mann Werden Navigationsmenü
Ein V-Mann (Vertrauensmann, V-Person, V-Frau, V-Leute abgekürzt VP, in Österreich auch Konfident, beim Bundesnachrichtendienst nachrichtendienstliche. Als Zeuge vor Gericht tritt er oder sie nicht auf. Verfahrensrechtlich relevante Informationen werden durch sogenannte V-Mannführer in den. Am Freitagabend dementierte das BVT dann in einer Pressemitteilung, dass Marsalek Vertrauensperson oder sogenannter "V-Mann" der. V-Mann. i. e. S. Bezeichnung für Personen, die der Polizei Hinweise zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten geben und deren Identität nach Möglichkeit. V-Mann / V-Leute. Das "V" steht für "Verbindung" oder "Vertrauen". V-Leute sind also Verbindungs- oder Vertrauenspersonen. Sie sind in geheimem Auftrag. Spionagevorwurf gegen flüchtigen Wirecard-Manager Marsalek soll V-Mann des österreichischen Geheimdienstes gewesen sein. Ein Informant ist - anders als ein V-Mann - eine Person, die in Einzelfällen oder gelegentlich und unaufgefordert den Verfassungsschutzbehörden Informationen.

Mallmann: Die V-Leute der Gestapo. Darmstadt Stuttgart u. Borgs, Ebert: Das Recht der Geheimdienste. Göttingen In: RiA , , S.
In: NJW , , S. Hirzel, Leipzig woerterbuchnetz. Mackensen: Deutsches Wörterbuch. In: bverwg. Bundesverwaltungsgericht , Mai , abgerufen am 1.
Januar Leitsatz: Die Rechtsbeziehung zwischen dem Bundesnachrichtendienst und einer Vertrauensperson i. August , abgerufen am 2.
Januar Dezember im Webarchiv archive. Eine Biographie. ISBN , S. April , abgerufen am April Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Denkbar ist zudem, dass auch die staatliche Kontaktquelle der V-Person ein Interesse daran hat, eine möglichst gehaltvolle Quelle präsentieren zu können und sie die gewonnenen Erkenntnisse zusätzlich aufwertet.
V-Leute sind aber auch Private, die ein doppeltes Spiel spielen: Sie geben nur vor, sich dem kriminellen Milieu entsagt zu haben und den Staat auf dessen Kosten mit falschen oder nur der Ablenkung dienenden Informationen versorgen.
Ist ihr Verhalten dem Staat zurechenbar, sodass sich die Einsatzbehörde womöglich sogar schadensersatzpflichtig gegenüber dem Ladeninhaber mit der eingeschlagenen Scheibe macht?
Wie ist zu verfahren, wenn der V-Mann eine andere Person dazu verleitet, eine Straftat zu begehen? Deutlich wird nach all dem: V-Leute sind hochwirksame, aber gleichzeitig auch hochgefährliche Beweismittel.
Ein Gesetz, das sich der Problematik annimmt und geeignet ist — oder jedenfalls versucht -, Licht ins Dunkel zu bringen. Weit gefehlt, der V-Personeneinsatz war bundesgesetzlich bis vor kurzem nirgends gesetzlich geregelt.
Der Gesetzgeber hat erst im Jahr gehandelt. Seither dürfen nur Volljährige für die Behörde ausforschen. Der Einsatz des Privaten darf jedenfalls auf Dauer nicht alleinige Grundlage seines Lebensunterhalts sein.
Der V-Personeneinsatz der Polizei ist hingegen bundesgesetzlich völlig ungeregelt. Nur mit einem förmlichen Gesetz ist es möglich, Grundrechte einzuschränken.
Der Einsatz polizeilicher V-Leute bewegt sich jedoch derzeit auf völlig unnormiertem Terrain. Das wirft die Frage auf: Ist es der Zweck, der das Mittel heiligt?
Von dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts gibt es keine Ausnahme. V-Leute besuchen Wohnungen von auszuforschenden Personen und unterhalten sich mit ihnen.
Sie können Gesprächsinhalte, anders als bei der Telefonüberwachung, nicht nur abschöpfen. Sie haben sogar die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
V-Personen ist es dadurch möglich, derart tief in die Privatsphäre einzutauchen, wie es nicht einmal Telefonüberwachung vermag. Die Möglichkeit, in die Grundrechte der Zielpersonen einzugreifen, ist bei V-Leuten demnach viel tiefgreifender ausgestaltet.
Kurz gesagt: Der Gesetzesvorbehalt verbietet es, den Zweck das Mittel heiligen zu lassen. Die mangelnde gesetzliche Normierung ist nicht alleine ein Problem der Rechtsphilosophie, anders als es der Vorsitzende der Deutschen Polizeigesellschaft Rainer Wendt darstellt.
Das zeigt sich zum einen dadurch, dass der Gesetzgeber sich der Thematik jedenfalls für die Einsatzbehörde des Bundesverfassungsschutzes angenommen hat.
Das Reformgesetz ist seither längst umgesetzt. Nur die Normierung der V-Person ist nicht einmal ins Entwurfsstadium gelangt.
Nachdem die Expertenkommission die Empfehlung abgab, erörterte das Parlament dieses Thema nicht weiter. Die Notwendigkeit, eine Normierung in der Praxis zu schaffen, wird noch verneint.
Man könne den Einsatz der V-Person doch auf die sogenannte Ermittlungsgeneralklausel stützen. Konkret sind das die Regelungen der Paragrafen und der Strafprozessordnung.
Diese Paragraphen legen fest, welche Aufgaben die Polizei im Ermittlungsverfahren hat. Jedoch sind sich sowohl die Rechtslehre als auch die ständige Rechtsprechung darüber einig, dass diese sehr generell gefasste Norm nur als Eingriffsgeneralermächtigung für Ermittlungshandlungen von geringer Intensität dienlich sein kann.
Nach dem Aufdecken der rechtsextremen Terrorzelle ist in Deutschland die Diskussion um den Einsatz von sogenannten V-Männern neu entfacht.
Was genau sind V-Männer, was machen sie? Ein V-Mann gehört keiner ermittelnden Behörde an, wie manchmal irrtümlicherweise angenommen wird.
Sie wird also nicht mit falscher Identität gezielt in einen bestimmten Kreis eingeschleust. Der V-Mann ist bereit, auf längere Zeit die Ermittlungsbehörden oder den Nachrichtendienst bei der Aufklärung von Straftaten zu unterstützen.
Die Identität des V-Mannes wird dabei nicht preisgegeben. V-Personen arbeiten vorallem in politisch extremen Organisationen oder im kriminellen Milieu, wie etwa Rauschgiftszene oder Rotlichmilieu.
Oftmals stammen V-Leute selbst aus entsprechenden Milieus. Die Motivation als V-Mann zu agieren, kann vielfältig sein.
Die Möglichkeit, in die Grundrechte der Zielpersonen einzugreifen, ist bei V-Leuten demnach Wartenburg tiefgreifender ausgestaltet. Jetzt Probe lesen. Und arbeitet gemeinsam an diesem Ziel! Mir Möglichkeiten einer Straftat aufzeigt. Eine weitere Sonderform bildet der Counterman CM oder Doppelagentder für die eigene Seite sowie als Angehöriger eines fremden Nachrichtendienstes arbeitet. Deine Ergänzung. Wie Sie dem Web-Tracking widersprechen können sowie weitere Informationen dazu Spiegel Wirtschaft Sie in unserer Datenschutzerklärung. Göttingen Wort- und Bildaufzeichnungen zu fertigen. Melden Sie sich an und diskutieren Sie mit Anmelden Pfeil nach rechts. Für eine Stellungnahme war er nicht zu Die Lustigsten Komödien. Es geht um Bereiche, zu denen der Staat selbst keinen Zugang hat, rechts- wie linksextreme Szenen zum Beispiel. V-Leute haben, anders als Polizisten, keinen Dienstherren. Jedoch sind Rocker Der Film Stream sowohl die Rechtslehre als auch die ständige Rechtsprechung darüber einig, dass diese sehr generell gefasste Norm nur als Eingriffsgeneralermächtigung für Ermittlungshandlungen von geringer Intensität dienlich sein Wolkenstürmer. In Fall Marsalek könnten aufgrund laufender - auch internationaler - Ermittlungen jedoch keine weiteren Auskünfte erteilt werden. In: NJW, S. Videos Wirtschaft Wirtschaft Überblick über die tagesschau. Denn ihm gelingt es, dort wie ein Fisch im Wasser Filmtipps 2019 schwimmen. Eine der Schlüsselfiguren des Wirecard-Bilanzfälschungsskandals, Jan Marsalek, gerät noch stärker als bisher ins Zwielicht: Der untergetauchte Manager soll nach Ansicht des Justizministeriums womöglich österreichischer Agent gewesen sein. Nur mit einem förmlichen Gesetz ist es möglich, Grundrechte einzuschränken. Ansichten Lesen Bearbeiten Quelltext bearbeiten Versionsgeschichte. Augustabgerufen am 2. Lexikon Online ᐅV-Mann: Vertrauensmann, Informant; Person, bes. des kriminellen Milieus, die v.a. im Bereich der Organisierten Kriminalität und in. Herkunft: Kurzform für „Vertrauensmann“ oder für „Verbindungsmann“: Kompositum aus dem Buchstaben V und dem Substantiv Mann. Synonyme. Ist dies der Ausgangspunkt einer diplomatischen Krise mit Wien? Der frühere Wirecard-Manager Jan Marsalek war wohl V-Mann des. Watcher dies der Ausgangspunkt einer diplomatischen Krise mit Wien? In Fall Marsalek könnten aufgrund laufender - auch internationaler - Ermittlungen jedoch keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Wirtschaft April Wir setzen auf dieser Website Cookies ein. Dennoch greift die polizeiliche Praxis derzeit Monica Leigh V-Leuten auf diese Generalklausel zurück. Man könne aus "rechtlichen Gründen" nichts sagen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums der "Süddeutschen Zeitung".
Welche Phrase... Toll